Selbstbestimmtes Lebensende, einschließlich aktiver Sterbehilfe
- Jeder entscheidungsfähige Erwachsene hat das Recht, über das eigene Lebensende zu bestimmen, einschließlich aktiver Sterbehilfe.
- Voraussetzungen: dokumentierte Entscheidungsfähigkeit, verpflichtende ergebnisoffene Beratung, Schutz vor Druck von außen.
- Abbau bürokratischer Hürden im Sterbeverfügungsverfahren; Ausbau der Palliativversorgung, damit niemand aus Mangel an Alternativen entscheidet.
Prüfung gegen die Prämissen
- Umwelt+1
- Denken+1
- Freiheit+2
- Technologie0
- Neutralität0
4/10
- ✓ Zukunft statt Vergangenheit
- ✓ Zusammen statt gegeneinander
Über das eigene Lebensende zu entscheiden ist die letzte Konsequenz der Körpersouveränität (+2). Unnötiges Leid am Lebensende zu vermindern ist Umwelt & Leben (+1); das Ende religiös begründeter Verbote ist Denken statt Dogma (+1). Beratung, dokumentierte Entscheidungsfähigkeit und Palliativausbau schützen vor Druck, das Gesamtwohl bleibt gewahrt.
AI-erzeugt: Bewertung und Begründung hat eine AI erstellt (Modell Claude (manuelle Prüfung, bis die CI läuft)), geprüft am 2026-11-01; Prompt und Regel sind öffentlich. Der Vorstand hat die Aufnahme bestätigt. Skala je Prämisse: −2 (schadet stark) bis +2 (fördert stark). Angenommen, wenn keine Prämisse unter 0 liegt und beide Vorgaben erfüllt sind.