Wahlrecht ab Geburt, treuhänderisch durch die Eltern
Kinder sind Staatsbürger:innen. Sie haben eine Stimme, von Anfang an.
- Jeder Mensch hat ab der Geburt eine Stimme. Solange das Kind noch nicht selbst wählt, üben die Eltern sie treuhänderisch aus; bei gemeinsamer Obsorge je eine halbe Stimme, digital problemlos umsetzbar.
- Das Kind kann seine Stimme jederzeit selbst übernehmen, sobald es das will und dazu in der Lage ist; spätestens mit dem heutigen Wahlalter wählt es selbst.
- Verfassungsänderung plus einfaches, digitales Verfahren zur Übernahme der eigenen Stimme.
Prüfung gegen die Prämissen
- Umwelt+1
- Denken0
- Freiheit+1
- Technologie0
- Neutralität0
2/10
- ✓ Zukunft statt Vergangenheit
- ✓ Zusammen statt gegeneinander
Wer am längsten mit den Folgen lebt, bekommt eine Stimme: das verschiebt Politik in Richtung langfristiger Lebensqualität und Umwelt (+1) und gibt Kindern als Staatsbürger:innen ein Stück Freiheit (+1). Die Vorgabe „Zukunft statt Vergangenheit“ ist hier besonders stark erfüllt. Keine Prämisse wird beeinträchtigt.
AI-erzeugt: Bewertung und Begründung hat eine AI erstellt (Modell Claude (manuelle Prüfung, bis die CI läuft)), geprüft am 2026-11-01; Prompt und Regel sind öffentlich. Der Vorstand hat die Aufnahme bestätigt. Skala je Prämisse: −2 (schadet stark) bis +2 (fördert stark). Angenommen, wenn keine Prämisse unter 0 liegt und beide Vorgaben erfüllt sind.